Ärzte: Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage ab 2024
Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage bei der Ärztekammer
Wir informieren über eine wichtige Änderung bei der Übermittlung Ihrer Unterlagen zur Bemessung der Beiträge an den Wohlfahrtsfonds und der Kammerumlage.
Seit dem 1. Januar 2024 werden die erforderlichen Informationen nicht mehr mittels des bisherigen Erklärungsformulars von der Ärztekammer eingefordert. Stattdessen gibt es neue Wege, wie Sie Ihre Unterlagen einreichen können.
Neue Übermittlungswege (Frist 15.09.2024):
- Per Post: Senden Sie Ihre Unterlagen direkt an die Concisa AG, Traungasse 14-16, 1030 Wien.
- Per E-Mail: Unterlagen können an aerzte@concisa.at gesendet werden.
- Online: Nutzen Sie die FTAPI SubmitBox für einen sicheren Datentransfer. Zugang erhalten Sie unter pkdatentransfer.at/submit/Datenservice_Concisa_WFF.
Benötigte Unterlagen nach beruflicher Situation:
- Angestellte Ärztinnen und Ärzte: Monatliche Lohnabrechnungen (oder das Jahreslohnkonto des Dienstgebers von 2021), den Jahreslohnzettel L16 und den Einkommensteuerbescheid 2021 (Bescheid nur, wenn zusätzliche Werbungskosten oder Einnahmen aus Sonderklassegeldern vorliegen).
- Angestellte Ärztinnen und Ärzte mit Niederlassung: Zusätzlich zum oben Genannten, Einkommensteuerbescheid und ggf. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2021.
- Ausschließlich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte: Einkommensteuerbescheid und ggf. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2021.
- Gesellschafter einer Gruppenpraxis: Einkommensteuerbescheid, ggf. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Umsatzsteuerbescheid und Jahresabschluss 2021 sowie ein Firmenbuchauszug.
Unterstützung durch Ihre Steuerberatung:
Wir verstehen, dass diese Änderungen Fragen aufwerfen können, und stehen Ihnen zur Seite, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Unser Team wird Sie bei der Zusammenstellung und Übermittlung Ihrer Unterlagen unterstützen und sicherstellen, dass alles fristgerecht und korrekt eingereicht wird.
Für detailliertere Informationen zu den Änderungen, einschließlich der Berechnung der Beitragshöhe und der Handhabung von Forderungen und Guthaben, besuchen Sie bitte www.wohlfahrtsfonds.wien.at.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von LLP
Erscheinungsdatum: