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Neue Regelungen für steuerfreie Mitarbeiterprämien ab 2024

Ab dem 1. Jänner 2024 wird die Auszahlung von steuer- und beitragsfreien Mitarbeiterprämien rückwirkend ermöglicht.

Die neu eingeführte Mitarbeiterprämie ermöglicht steuerfreie Zahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter:in ohne Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • ein Kollektivvertrag ist anwendbar und dieser sieht einen unmittelbaren Anspruch auf die Prämie vor;
  • der Kollektivvertrag beinhaltet eine Ermächtigung eine Betriebsvereinbarung über die Prämie abzuschließen;
  • gibt es keinen Kollektivvertrag, kann eine Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden;
  • Vertragliche Vereinbarung für alle Arbeitnehmer bei fehlendem Betriebsrat.

Die Mitarbeiterprämie muss zusätzlich zum regulären Gehalt bezahlt werden. Sie darf keine bereits gewährten Leistungen ersetzen, wie etwa Zahlungen aufgrund von Leistungsvereinbarungen oder wiederkehrenden Bonuszahlungen. Frühere Teuerungsprämien aus den Jahren 2022 und 2023 stehen der steuerfreien Auszahlung der neuen Mitarbeiterprämie nicht im Wege. Eine sachliche Differenzierung hinsichtlich der Höhe der Mitarbeiterprämie ist zulässig, es muss also nicht an alle Mitarbeiter:innen der gleiche Betrag gezahlt werden.

Eine  weitere Möglichkeit zur begünstigten Auszahlung an Mitarbeiter ist die  Mitarbeitergewinnbeteiligung (also die Beteiligung von Mitarbeitern am jährlichen Gewinn des Unternehmens). Diese unterscheidet sich von der Mitarbeiterprämie. Sie ist bei Erfüllung aller Voraussetzungen lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Gewinnbeteiligung kann pro Mitarbeiter maximal  3.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Zu beachten ist jedoch, dass durch die Belastung mit Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen für den Arbeitgeber eine Mitarbeiterprämie eine günstigere Alternative zur Mitarbeitergewinnbeteiligung darstellt.

Im Kalenderjahr 2024 sind Mitarbeitergewinnbeteiligung und Mitarbeiterprämie zusammen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuerfrei. Überschreitet der Betrag  3.000 Euro, so entsteht ein Pflichtveranlagungstatbestand für den Mitarbeiter.

Die Auszahlung kann als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen zusammen mit dem regulären Gehalt erfolgen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Maßnahmen in Ihrem Unternehmen.

Ihr Team der LLP

Erscheinungsdatum:

LLP Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH

Museumstraße 3
1070 Wien
Österreich


Fax +43 1 58 110 95 - 99

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