BMF veröffentlicht neue Zinssätze
Die Höhe der Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.
Der Basiszinssatz verändert sich gemäß § 1 Basis- und Referenzzinssatzverordnung entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Dieser wurde durch den Beschluss des EZB-Rates vom 2.2.2023 um weitere 0,50% erhöht.
Mit Wirksamkeit ab 8.2.2023 ergeben sich folgende Zinssatzanpassungen:
- Stundungszinsen gemäß § 212 Abs 2 BAO: 4,38% (bis 30.6.2024 gemäß § 323c Abs 13 BAO)
- Anspruchszinsen gemäß § 205 Abs 2 BAO: 4,38%
- Aussetzungszinsen gemäß § 212a Abs 9 BAO: 4,38%
- Beschwerdezinsen gemäß § 205a Abs 4 BAO: 4,38%
- Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c Abs 5 BAO: 4,38% (Anwendung gemäß § 323 Abs 75 BAO)
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